Werkpolier - Spezialqualifikation Hochbau und Bauen im Bestand

Prüfung am 31.03. & 01.04.2025, zzgl. Fachgespräch

08:00 - 15:15 Uhr

Zielstellung

Vorbereitung auf die Prüfung zum Werkpolier. Die Teilnehmer sollen zukünftig die folgenden Aufgaben als Werkpolier unter der Anleitung einer übergeordneten Führungskraft und auch unter Berücksichtigung insbesondere betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen wahrnehmen können:

  1. Planen, Einrichten, Vorhalten und Auflösen der Baustelle oder von Teilen der Baustelle,
  2. Mitwirken beim Planen, Organisieren, Überwachen und Dokumentieren des Bauprozesses durch Einsatz von Arbeitskräften, Betriebsmitteln und Materialien zur Erstellung einer vertraglich vereinbarten Bauleistung; Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten,
  3. Umsetzen des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems; Kontrollieren der Qualität von Bauleistungen,
  4. Durchführen und Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
  5. Führen von Mitarbeitern und Mitwirken bei Maßnahmen zur Personalentwicklung,
  6. Mitwirken bei der Berufsausbildung.

Inhalt

Baubetrieb (40 Ustd.)

  • Mitwirken bei der Baustellenvorbereitung zur Festlegung von Einzelheiten in der Bauausführung unter Berücksichtigung der Baupreiskalkulation
  • Mitwirken beim Einrichten einer Baustelle, insbesondere unter Berücksichtigung der Zeitplanung, der Arbeitsvorbereitung, der Baustellenorganisation und -sicherung, des wirtschaftlichen Personal- und Betriebsmitteleinsatzes sowie der
    Lagerung von Baustoffen
  • Übernehmen einer in Betrieb befindlichen Baustelle sowie Mitwirken beim Erstellen eines Übergabeprotokolls
  • Koordinieren, Kontrollieren und Überwachen des terminbestimmten Arbeitsablaufes sowie der qualitätsorientierten Bauausführung
  • Auflösen einer Baustelle, Erstellen von Aufmaßen für die Bauabrechnung; Regeln des Abtransportes der Betriebsmittel nach Abstimmung
  • Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
  • Dokumentieren des täglichen Baufortschritts, insbesondere einzelnen Arbeitsgänge, Vorkommnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit
  • Koordinieren und Realisieren des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems
  • Vertreten von getroffenen Entscheidungen
  • Umsetzen von angeordneten Maßnahmen, die insbesondere aus Ergebnissen betriebswirtschaftlicher Soll-Ist-Vergleiche resultieren
  • Beachten von auf die Baustelle bezogenen Gesetzen, Vorschriften und Normen

Bautechnik - Grundlagen Hochbau (120 Ustd.)

  • Lesen und Unterscheiden von allgemeinen Bauzeichnungen im Hoch- und Tiefbau, Anfertigen von Skizzen
  • Einsetzen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen entsprechend des jeweiligen Verwendungszwecks unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Verfügbarkeit
  • Lagern und Transportieren von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle sowie Entsorgen von Abfällen
  • Beurteilen der Böden als Baugrund und als Baustoff entsprechend ihrer Eigenschaften
  • Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen und Auswerten von Messprotokollen
  • Beschreiben und Dokumentieren von einschlägigen Eigenüberwachungen
  • Einsetzen und Sicherstellen der Betriebsbereitschaft von Maschinen
  • Beurteilen von typischen Konstruktionen im Mauerwerksbau, im Betonbau, im Trockenbau, im Holzbau und im Stahlbau einschließlich Hausentwässerung unter Berücksichtigung des Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes
  • Erstellen und Vorhalten von Arbeits- und Schutzgerüsten

Bautechnik - Spezialqualifikation Hochbau und Bauen im Bestand (80 Ustd.)

  • Lesen und Unterscheiden von Bauzeichnungen, insbesondere Ausführungs- und Detailzeichnungen, im Neubau sowie bei Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen, Anfertigen von Skizzen
  • Einsetzen und Verarbeiten von Beton, Bewehrung und Schalung sowie Errichten, Unterhalten und Abbauen der Traggerüste
  • Einsetzen und Verarbeiten von Mauerwerk
  • Abdichten gegen Bodenfeuchte und aufstauendes Sickerwasser einschließlich Dränungen
  • Beachten der Schnittstellen zu anderen Gewerken, auch der Haustechnik
  • Erkennen des Instandsetzungsbedarfs von Betonbauteilen
  • Umbauen, Sanieren, Instandsetzen und Modernisieren von Bauteilen im Wohnungsbau unter Berücksichtigung energetischer Anforderungen
  • Rückbauen von Bauteilen unter Berücksichtigung von Sicherungs-, Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen

Mitarbeiterführung und Personalmanagement (40 Ustd.)

  • Ermitteln des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs der Baustelle
  • Mitwirken beim Vorbereiten von Personalauswahlgesprächen
  • Mitwirken beim Auswählen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
  • Beurteilen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
  • Führen von Arbeitsgruppen, Anwenden von Führungsmethoden und –techniken
  • Lösen von Konflikten innerhalb von Arbeitsgruppen, Berücksichtigen kultureller Besonderheiten und Verhaltensregeln
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Einarbeitung, Ausbildung und Praktika
  • Anwenden des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Anwenden von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Anwenden von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremdfirmen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Zielgruppe

Facharbeiter- und Gesellen, Vorarbeiter

Zugangsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung zum Werkpolier ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt oder 3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. (2) Die vorgenannten Zeiten verkürzen sich jeweils um ein Jahr, wenn eine Vorarbeiterprüfung gemäß der Prüfungsordnung für Vorarbeiter im Baugewerbe mit Erfolg abgelegt wurde.