Schulung Gefahrgut nach ADR 1.3 (beteiligte Personen)

09:00 - 12:15 Uhr

Zielstellung

Je nach Verantwortlichkeiten und Aufgaben muss die betreffende Person in den allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechend über die Vorschriften unterwiesen sein, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln. In den Fällen, in denen die Beförderung gefährlicher Güter multimodale Transportvorgänge umfasst, muss das Personal die für andere Verkehrsträger geltenden Vorschriften kennen. Entsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be- und Entladung möglichen Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren unterwiesen sein.

Ziel der Unterweisung ist es, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.

Inhalt

Unterweisung gem. ADR 1.3 beteiligte Personen

  • Aufbau und Geltungsbereich ADR/GGVSEB
  • Änderungen ADR2025
  • Gefahrgutklassen und Gefahreneigenschaften
  • Freistellung gem. ADR 1.1.3.6 = 1000-Punkte-Regelung
  • begrenzte Mengen gem. ADR 3.4 (LQ)
  • Begleitpapiere, Ausrüstung und Kennzeichnung bei Erleichterung
  • Pflichten der Beteiligten

Zielgruppe

Beförderer, Fahrzeugführer, Verlader, Verpacker und Befüller, die im Sinne des ADR/GGBefG Beteiligte bei der Beförderung von Gefahrgut sind und unterwiesen sein müssen.

Zugangsvoraussetzungen

keine