PSA gegen Absturz
08:00-12:00 Uhr
Zielstellung
Die PSAgA Schulung ist für die Anwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach den DGUV Regel 112-198 für das Arbeiten in der Höhe und Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen schon vor der ersten Benutzung von PSAgA vorgeschrieben. Um die notwendige Arbeitssicherheit der Höhenarbeiter gewährleisten zu können, müssen diese besonders im Umgang mit ihrer PSA gegen Absturz (PSAgA) vertraut sein.
Die Schulung entspricht den Vorgaben der DGUV-Regel 112-198. Es werden die theoretischen Kenntnisse und die praktische Anwendung des korrekten Umgangs mit der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für Arbeiten unter Absturzgefahr vermittelt.
Inhalt
- Grundlagen Persönliche Schutzausrüstung
- Grundlagen PSA gegen Absturz
- Anwendungsbeispiele
- Sicherung in Hubarbeitsbühnen
- Übersteigen aus Hubarbeitsbühnen
- Bauarten
- Mindesthöhen
- bestimmungsgemäße Benutzung
- Gefahren bei falscher Anwendung
- Kennzeichnung der Produkte
- Prüfungs- und Wartungsvorgaben
- Aufbewahrung der Produkte
- Rettungskonzept / Hängetrauma
- Sichtprüfung vor jedem Gebrauch
- Erkennen von Schäden.
- Anlegen des Auffanggurtes
- Korrektes Anschlagen
- Praktische Übungen
Voraussetzungen
- physische und psychische Eignung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- gültiger arbeitsmedizinischer Eignungsnachweis für „Tätigkeiten unter Absturzgefahr“ (ehemals G41) oder medizinische Selbstauskunft
Zielgruppe
Facharbeiter und Gesellen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Zugangsvoraussetzungen
keine
11322
19.03.2027 HollebenGebühren
- 150,00 €
Ansprechpartner

Heike Nadler
Bereichsleiterin Weiterbildung
ÜAZ Holleben
0345 6134-462
h.nadler@bauausbildung.de


