Jährliche Pflichtunterweisung für Bediener von Teleskopstaplern
Termine für das Weiterbildungsjahr 2023/2024 auf Anfrage. / Für eine Inhouse-Schulung ab mind. 7 Teilnehmern erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Mo-Do 06:45 - 16:00 Uhr / Fr 06:45 - 13:00 Uhr
Zielstellung
Aktenkundige Teilnahme an der jährlichen Pflichtunterweisung von Bedienern von Teleskopstaplern nach DGUV Vorschrift 1 § 4.
Inhalt
- Jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4. 7, 15; ArbSchG § 12, 15, BetrSichV § 3, 9
- Geänderte und neue Vorschriften aus Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenverordnung und der BG Bau
- Rechtliche Grundlagen zum Führen von Teleskopstaplern
- Lastaufnahmeeinrichtungen DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
- Arbeits- und Sicherheitstechnische Bestimmungen DGUV Vorschrift 54 – Winden, DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge, DGUV Grundsatz 3008-009 Bedienung Teleskopstapler, DGUV Grundsatz 308-008 Bedienung Hubarbeitsbühnen, DGUV Grundsatz 308-003 Bedienung Krane, DGUV 308-001 Bedienung Flurförderzeuge, DGUV Richtlinie 100-500 regelmäßige Prüfungen
- Unfallgeschehen im Vorjahr
- Neue Technik – höhere Sicherheit
- Sicherheitseinrichtungen
- Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen
- Sicherheit im Bereich von elektrischen Freileitungen und Erdkabeln, Arbeiten in der Nähe von Versorgungsleitungen
- Transport von Teleskopstaplern, Zulassung, Ausrüstung, Führerschein
- Verhalten im Gefahren- bzw. Schadenfall
- Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Erste Hilfe
- Arbeits- und Gesundheitsschutz im Umfeld von Teleskopstaplern
Zielgruppe
Beschäftigte im Baugewerbe die Bediener von Teleskopstaplern sind.
Zugangsvoraussetzungen
keine
9473
auf Anfrage MagdeburgGebühren
- 130,00 €
Ansprechpartner

Andrea Heße
Leiterin ÜAZ
ÜAZ Magdeburg
0391 28965-0
a.hesse@bauausbildung.de