Geprüfter Teleskopstaplerfahrer (ZUMBau)

Mo - Do 06:45 - 16:00 Uhr / Fr 06:45 - 13:00 Uhr

Zielstellung

Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem gültigen Nachweis belegt und der Teilnehmer erhält eine Chipkarte mit Passbild als mitzuführenden Nachweis seiner erlangten Qualifikation.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen DGUV Vorschrift 1 §4, DGUV Regel 100-500, DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 68
  • Bauarten von Teleskopen mit und ohne Rotor
  • Sicherheitstechnische Abschaltsysteme, Lastmomentbegrenzung
  • Gewichtsberechnung, Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Standsicherheit
  • Baumaschinentechnische Grundlagen
  • In- und Außerbetriebnahme, Wartung eines Teleskopen
  • Praktische und theoretische Einweisung an Teleskopen
  • Umrüsten der Anbaugeräte
  • Einsatzmöglichkeiten als Gabelstapler, als Schaufellader, als Hebezeug und als Personen-Hubarbeitsbühne

Schriftliche und praktische Prüfung Die Lehrgänge finden ihren Abschluss mit einer Kenntnisprüfung und einer praktischen Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises.

Die Prüfung findet unter Mitwirkung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft statt.

Zielgruppe

Baufacharbeiter aus den Bereichen des Hoch-, Tief- oder Ausbau. Fachkräfte aus technischen Berufen.

Zugangsvoraussetzungen

DGUV Grundsatz 308-009: Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich sowie geistig geeignet sein. Es sind nur solche Personen auszuwählen, die die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen, technisches Verständnis besitzen, Signale erlernen, sie umsetzen und anwenden können, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig sind.