Geprüfter Polier - Fachrichtung Hochbau
08:00 - 15:15 Uhr
Zielstellung
In diesem Lehrgang erfolgt die fachliche Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Fortbildungs-abschluss als „Geprüfter Polier“ Fachrichtung Hochbau“ vor dem Prüfungsausschuss der IHK Halle-Dessau.
Der Fortbildungslehrgang gliedert sich als Gesamtlehrgang in drei Module:
1. Modul: Werkpolier
2. Modul: Ausbildereignung
3. Modul: Geprüfter Polier
Die Inhalte der Module 1 und 3 (Werkpolier, Geprüfter Polier) sind aufeinander abgestimmt und entsprechen den Rahmenplänen für Vorbereitungs-lehrgänge zum jeweiligen Fortbildungsabschluss.
Der Inhalt des Modul 2 entspricht dem Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß AEVO mit den Handlungsfeldern 1 bis 4. Alle Module schließen mit einer separaten Prüfung ab.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Module einzeln zu buchen und mit der jeweiligen Prüfung abzuschließen.
Voraussetzung zur Prüfungszulassung zum Geprüften Polier vor der IHK Halle-Dessau ist eine bestandene Prüfung zum Werkpolier (Modul 1) in der passenden Fachrichtung und der Nachweis zur Ausbildereignung nach AEVO (Modul 2).
Inhalt
Vorbereitungskurs für Fortbildungslehrgänge:
- Grundlagen Technische Mathematik 16 U-Std.
Modul 1: Werkpolier(280 U-Std.)
Rahmenlehrpläne für Vorbereitungslehrgänge zum Fortbildungsabschluss Werkpolier:
- Prüfungsteil „Baubetrieb“ 40 U-Std.
- Prüfungsteil „Bautechnik“
- Grundlagen Hoch-,Tiefbau 120 U-Std.
- Spezialqualifikation 80 U-Std. - Prüfungsteil „Mitarbeiterführung u. Personalmanagement 40 U-Std.
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Modul 2: Ausbildereignung
Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß AEVO:
- Handlungsfelder 1 bis 4 90 U-Std.
Modul 3: Geprüfter Polier Hoch-, Tiefbau(320 U-Std.)
Rahmenlehrpläne für Vorbereitungslehrgänge zum Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier:
- Prüfungsteil „Baubetrieb“ 120 U-Std.
- Prüfungsteil „Bautechnik“ 120 U-Std.
- Prüfungsteil „Mitarbeiterführung u. Personalmanagement 80 U-Std.
Zugangsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung zum Geprüften Polier/Geprüften Polierin ohne Ausbildereignungsprüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder 3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten. (3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (4) Nachweis zum Abschluss der Ausbildereignung muss vorhanden sein.
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23.01.2025 - 19.03.2025 HollebenGebühren
- 3.859,00 €
- zzgl. Prüfungsgebühr
Ansprechpartner
Franziska Lutzmann
Mitarbeiterin Weiterbildung
ÜAZ Holleben
0345 6134 403
f.lutzmann@bauausbildung.de