Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten - Unterweisung von Gerüstnutzern

08:00 - 16:00 Uhr

Zielstellung

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Gerüste nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung auf-, ab- oder umgebaut werden. Weiterhin hat er sicherzustellen, dass Gerüste vor der ersten Benutzung durch eine befähigte Person auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Gerüste dürfen nicht eigenmächtig verändert werden. Veränderungen während der Benutzung sind an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden.

Erlangen Sie mit Hilfe dieses Lehrgangs die erforderliche Fachkunde für den Aufbau und die Nutzung von Gerüsten. Dann können alle Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten bei der Verwendung von Gerüsten erfüllt werden.

 

Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen:

  • Sie werden mit den einschlägigen Vorschriften vertraut gemacht.
  • Sie kennen die Vielfalt der Bauarten sowie die Sicherheitsanforderungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten.
  • Damit sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase sachkundig durchzuführen

Inhalt

  • Berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, z. B. BGI 663 und DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)
  • Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und TRBS 1203
  • DIN-Normen im Gerüstbau, z. B. DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, DIN EN 1004 und DIN EN 12811
  • Gerüstarten und Gerüstkonstruktionen
  • Kennzeichnung von Gerüsten
  • Aufgaben der befähigten Person
  • Arbeitssicherheit

Zielgruppe

Instandhaltungsunternehmen, Gerüstbauer, Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Architekturbüros und Bauämter.

Zugangsvoraussetzungen

keine