Bedienberechtigung fahrbarer Hubarbeitsbühnen

Termine für das Weiterbildungsjahr 2023/2024 auf Anfrage.

08:00 - 16:00 Uhr

Zielstellung

Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Arbeitsbühne hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen fehlen.

Der Lehrgang "Bedienen von Hubarbeitsbühnen" soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Einweisung gemäß §43 VBG 14 "Hebebühnen", Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Arten von Hebezeugen
  • Anforderungen an den Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Aufstellen, Standsicherheit
  • Funktions- und Sicherheitsprüfung, Sicherheitseinrichtungen
  • Arbeiten in der Nähe von Freileitungen, Sondereinsätze (Baumarbeiten)
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Fahrprüfung

Zielgruppe

Beschäftigte im Baugewerbe, sonstige

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Bedingungen nach DGUV- R 100-500: Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich sowie geistig geeignet sein. Es sind nur solche Personen auszuwählen, die die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen, technisches Verständnis für Funktionen und Arbeitsweise von Erdbaumaschinen besitzen, Signale erlernen, sie umsetzen und anwenden können, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig sind.