Bahnerdungsberechtigter - Wiederholungsunterweisung
13:00 - 14:30 Uhr
Zielstellung
(auch als individuelle Inhouse-Schulung buchbar)
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen vermittelt, die bei Arbeiten auf elektrifizierten Strecken zu beachten sind, wenn der Schutzabstand zur eingeschalteten Oberleitung nicht sicher eingehalten werden kann. In diesen Fällen ist vor Aufnahme der Arbeiten in der Nähe oder an Oberleitungsanlagen der spannungsfreie Zustand der betroffenen Anlage sowie der angrenzenden Anlagenteile herzustellen.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass ausgeschaltete Oberleitungen aus Sicherheitsgründen sichtbar bahngeerdet werden.
Voraussetzung:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wiederholungsunterweisung ist der
Abschluss des Bahnerdungsberechtigen mit gültiger Berechtigung.
Hinweis:
Durch die Teilnehmenden sind Arbeitsschutzschuhe, Schutzhelm, Handschuhe und eine orange Warnweste mitzubringen. Im Rahmen des Seminars findet ein Praxistraining im Gleis statt.
Bringen Sie bitte zum Seminar auch den Nachweis zum Eintragen der Wiederholungsunterweisung (Vordruck: 046.2301V02)
Die Wiederholungsunterweisung von Bahnerdungsberechtigten muss bei Mitarbeitern
- im DB-Konzern alle 2 Jahre
- von Feuerwehren alle 2 Jahre
- bei externen Unternehmen, die keine Oberleitungsfachfirmen sind, jährlich erfolgen
Inhalt
- wichtige Grundsätze
- Erfahrungsaustausch
- Neuerungen
- Praxistraining
- Sicherheitsregeln
Zielgruppe
zum Bahnerden berechtigte Personen
Zugangsvoraussetzungen
keine
11490
10.03.2027 HollebenGebühren
- 190,00 €
Ansprechpartner

Heike Nadler
Bereichsleiterin Weiterbildung
ÜAZ Holleben
0345 6134-462
h.nadler@bauausbildung.de


