Zur Prüfung befähigte Person zur Abnahme von Gerüsten - Gerüstbau und Bautypen sicher prüfen und bewerten
08:00 - 15:15 Uhr
Zielstellung
Jeder Unternehmer ist nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121 Teil 1) dazu verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, wenn deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, von einer befähigten Person nach jeder Montage und vor jeder Benutzung prüfen zu lassen. Das gilt auch für Gerüste.
In diesem Seminar lernen Sie...
- die Ausführung unterschiedlicher Gerüstkonstruktionen und Bautypen sicher zu prüfen und zu bewerten.
- die sachkundige Begleitung und Beaufsichtigung bei Auf-, Um- und Abbau sowie Nutzung von Gerüsten.
- Gerüste auf ihre Sicherheit und ihre Verwendbarkeit einzuschätzen.
Dafür erhalten Sie einen Nachweis.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftung
- Normen, DGUV-Information (Handlungsanleitung)
- Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Arten von Gerüsten
- Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
- Arbeitssicherheit für Gerüstnutzer
- Prüfung der Stand-, Arbeits- und Betriebssicherheit von Gerüsten einschließlich Dokumentation
- Digitale Lernstandkontrolle
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dach- und Fassadenbau, Bausanierung, Industrie (Instandhaltung), Handwerksunternehmen, Beschäftigte mit Bauberuf mit mind. 1 Jahr praktische Erfahrung im Gerüstbau
Zugangsvoraussetzungen
keine
9570
13.02.2025 HollebenGebühren
- 350,00 €
Ansprechpartner
Heike Nadler
Bereichsleiterin Weiterbildung
ÜAZ Holleben
0345 6134-462
h.nadler@bauausbildung.de